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Vertical Green in Paris
Interview mit Mme Silvie Laurent-Begin, Bürgermeisteramt der Stadt Paris

BCJ: Die Stadt Paris hat einen Klima-Plan entwickelt. Was können Sie uns dazu sagen ?

Mme LAURENT-BEGIN: Eine Verpflichtung für grüne Dächer gibt es nicht – das ist nach der französischen Gesetzgebung nicht möglich; die Stadt kann lediglich eine Empfehlung aussprechen. Nun mag Paris nicht vorbildlich sein hinsichtlich einer kommunalen Strategie der Dachbegrünung – dem stehen die französischen Gesetze entgegen, die aufgrund des Zentralismus der Gesetzgebung in Frankreich den Kommunen hier keinen Handlungsspielraum für eine verpflichtende Politik einräumen. Aber in einer anderen Hinsicht ist Paris doch außergewöhnlich: Die Stadt propagiert die vertikale Begrünung der Stadt. Die Stadt hat hierfür eine eigene Direktion eingerichtet, die die Realisierung von vertikalem Grün vorantreibt und unterstützt. Und das ist, glaube ich, doch etwas besonderes. Keine einzige Stadt die uns bekannt ist, hat einen Plan für vertikale Begrünung, also die Begrünung von Aussenwänden.

Paris hat natürlich wenig innerstädtische Fläche, es ist eine äusserst dichte Stadt. Daher hat man die Begrünung auch auf die vertikalen Flächen erweitert. Der Effekt ist ja dasselbe, ob vertikal oder horizontal – Blattgrün reduziert die Aufheizung der innerstädtischen Klimas im Sommer, es hält Regenwasser zurück bei Sturzregen, es reduziert die Feinstoffmenge in der Stadt... und es hat ästhetische Vorteile: hässliche Brandmauern  können umgewandelt werden in  vertikalen Gärten, der Blick aus dem Fenster fällt auf Grün, und die Sicht auf Grün hat ja einen rekreativen, selbst heilungsfördernden Effekt, das ist inzwischen nachgewiesen.

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Nun ist eine Begrünung der Stadt nicht ohne die Mitwirkung, ja die Begeisterung der Bürger möglich. Das hat man in Paris gut begriffen. Die Stadtregierung unternimmt alle denkbaren Aktionen, um ihre Bürger für die Begrüngung ihrer Stadt zu begeistert.

Es ist natürlich auch so, dass nicht alle Eigentümer einverstanden sind, weil es immer noch die Idee gibt, dass eine Begrünung die Wände kaputt macht. Ein anderes Problem für die vertikale Begrünung ist, das in den Fällen, wo eine Eigentümergemeinschaft Besitzer ist, alle einverstanden sein müssen und die nächste Sitzung der Eigentümer abwarten muss, die meist nur einmal pro Jahr  stattfindet. Sodann muss, wenn alles andere klar ist, die Wand auch erst mal untersucht und eventuell erst der Putz repariert werden, bevor man mit der Begrünung anfangen kann.

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Das Überwachsen der Dachrinnen ist bei uns kein Problem, denn die Stadt verpflichtet sich in ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Eigentümer, die Dachrinnen frei zu halten (s. Interview mit Annette Huard). Es gibt eine grosse Nachfragen von Bewohnern für die Begrünung. Tausende von Anfragen aus den Arrondissement gehen ein, jede wird analysiert und dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Eine ganze Reihe von Fassadenbegrünungen sind schon realisiert.

Fotos: Henze Boekhout